In diesen Klassen bilden wir aus!
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direktzugang
- 20 Jahre bei Stufenzugang
- Einschluss: AM, A1, A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mindestalter: 21 Jahre für dreirädrige Kfz
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Einschluss: A1, AM,
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Einschluss: AM,
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung max. 15 kW und
- und Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Zweirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kleinkrafträder
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder 4 kW bei Elektromotoren